Faszination Drohnen: AirDog & Co auf dem Vormarsch

Für den einen ist es Faszination pur, für den anderen Totalverlust von Freiheit. Wir beschäftigen uns heute mit einem Thema, welchem die CeBIT 2016 eine ganze Halle widmete – Drohnen.
Es ist ein extrem wachsender Markt, nach Berichten von Zeit Online, 21. Januar 2016, werden monatlich ca. 300.000 zivile Drohnen verkauft. Ob B2B oder B2C, wir sprechen hier über einen Markt, der beispielhaft an neuen Geschäftsmodellen ist.

Amazon wird gern zitiert, wenn wir über die zukünftige Auslieferung von Paketen sprechen, doch die Vision ist mittlerweile schon Realität geworden, in Tests liefert die Schweizer Post Pakete, unterstützen Drohnen die Logistik in Werkhallen, steuern Landwirte ihre Maschinen je nach Datenstand der Drohnen aktuell nach Wetterlage. Aber auch für Haiwarnungen an Küsten, für Kontrollflüge von Offshore Anlagen oder bei der Ermittlung der Topographie in unzugänglichen Gebieten nach dem Erdbeben in Nepal, wurden Drohnen eingesetzt. Diese Beispiele zeigen nur einen Bruchteil der zu erwartenden Anwendungen. Der chinesische Geschäftsmann Frank Wang oder bürgerlich Wang Tao hält mit seinem Unternehmen Dajiang Innovation – kurz DJI – 70% des weltweiten Marktanteils (Bilanz des letzten Jahres) der Drohnenhersteller, viele Start Ups folgen ihm auf dem Fuße.

Aber auch im B2C Business gibt es immer mehr Anwendungen, eine der coolsten ist hier das Kickstarterprojekt AIRDOG. AIRDOG hat eine innovative Autofollow-Drohne entwickelt, die speziell für Abenteuersport und Extremsport wie Kitesurfen, Paragliding, Snowboard, Wasserski etc. ausgelegt ist. Hier kann der Sportler YouTube-Selfies per GoPro von sich erstellen, indem die Drohne ihn aus vorher definierter Höhe, Abstand und Perspektive filmt. Hierzu trägt der Sportler einen Smart-Tracker, der die GPS Daten an die Drohne übermittelt. Sprich, die Drohne folgt dem Sportler aus der Luft wie ein Hund: AIRDOG! Spektakuläre Aufnahmen der eigenen sportlichen Höchstleistungen sind einem ab jetzt sicher. Der nächste Schritt hier: Verzicht des Smart Trackers – Umstellung auf Gesichtserkennung.

Eine große Frage bleibt noch offen: die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierzulande sind z.B. autonome Drohnen verboten. In den USA gab es gerade einen Gesetzesentwurf, der ab 2018 die kommerzielle Nutzung von Drohnen lizensieren soll. Seit Dezember 2015 muss sich in den USA jeder Besitzer einer Drohne über 250g bei der Flugsicherheitsbehörde FAA registrieren. Eine ähnliche Regelung hat auch Alexander Dobrindt geplant, denn in Deutschland können Drohnen (nicht autonom) ohne Registrierung und Führerschein bis zu einem Gewicht von 5kg bisher gesteuert werden.

in Action bei YouTube: AIRDOG

Wie geht die Entwicklung weiter? Wir sind dran, die Zukunft bleibt spannend.

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Quellen: Heise Online, 21.03.2016 US-Senatsausschuss: Lieferdienste mit Flugdrohnen ab 2018; Bedrohung aus Fernost – Zeitonline 21. Januar 2016; Drohnen – die neuen Stars am B2B-Himmel – Internetworld Business 16.03.2016

Bilder und Filme: powered by Airdog.com

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